Praxis-Depesche 17/2004

Eine fatale Fehldiagnose

Dem Arzt obliegt die Pflicht, den Patienten durch Art und Inhalt der Diagnosemitteilung nicht in unnötige Ängste zu versetzen und ihn nicht unnötig zu belasten. Die Eröffnung der unzutreffenden Diagnose "Hodenkrebs", auf Grund derer ein Patient einen Monat in Todesangst lebt, rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 2500 Euro. (jlp)

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