Praxis-Depesche 23/2004
Eine fehlgeschlagene Operation
Schmerzensgeld muss ein Arzt seiner Patientin für eine fehlgeschlagene Bandscheiben-Operation bezahlen, die zu einer Querschnittslähmung führte. Die Operation sei gar nicht indiziert und mit hohem Risiko belastet gewesen und zudem mangelhaft ausgeführt worden. (jlp)
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