Praxis-Depesche 18/2004

Eine Klinik nach der anderen ...

Dauert es eineinhalb Stunden, bis ein Krankenhaus für einen Patienten eine auf Gefäßoperationen spezialisierte Klinik findet, in der ein Schwerverletzter mit Riss der Kniegelenks-Arterie operiert werden kann und treten wegen der späten Operation schwere Muskel- und Nervenschäden auf, so ist dem erstbehandelnden Krankenhaus kein Vorwurf zu machen, dass es die drei in Frage kommenden Kliniken hintereinander kontaktiert hat und nicht etwa gleichzeitig. Erst wenn eine Klinik absagt, ist es nämlich zulässig, weitere Anfragen zu starten, weil es anderenfalls für Krankenhäuser einen unzumutbaren Aufwand darstellen würde, Kapazitäten zu prüfen und ein Operationsteam bereitzustellen, ohne die Sicherheit, dass es dann auch zum Einsatz kommt. (gri-bez)

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