Praxis-Depesche 9/2003

Einfache Bildschirm-arbeitsbrille reicht aus

Muss ein Arbeitnehmer während der Arbeit am Bildschirm eine ärztlich verordnete Bildschirmarbeitsbrille tragen, hat der Arbeitgeber diese Kosten zu übernehmen. Entscheidet sich aber der Arbeitnehmer für eine Gleitsichtbrille, entspiegelt und mit Kunststoffgläsern ausgestattet, so fallen die Sondermodellkosten nicht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer nicht detailliert nachweisen kann, dass diese Extras für seine Arbeit unbedingt nötig sind. (jlp)

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