Praxis-Depesche 21/2004
Einweisung im Krücken-Gebrauch
Ein Krankenhaus muss dafür sorgen, dass ein Patient, der nach einem Unfall Gehhilfen benötigt, das Gehen mit Krücken beherrscht, was vor allem bei der Benützung von Treppen wichtig ist. Hat die Klinik den Patienten nicht eingewiesen und verletzt sich der Patient beim unsachgemäßen Gebrauch der Krücken, haftet die Klinik. (gri)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.