Praxis-Depesche 21/2004

Einweisung im Krücken-Gebrauch

Ein Krankenhaus muss dafür sorgen, dass ein Patient, der nach einem Unfall Gehhilfen benötigt, das Gehen mit Krücken beherrscht, was vor allem bei der Benützung von Treppen wichtig ist. Hat die Klinik den Patienten nicht eingewiesen und verletzt sich der Patient beim unsachgemäßen Gebrauch der Krücken, haftet die Klinik. (gri)

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