Praxis-Depesche 18/2003
Elektroakupunktur selbst zahlen
Die stationär durchgeführte Elektroakupunktur-Diagnostik und -Therapie nach Voll ist keine nach objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen in vertretbarer Weise als notwendig anzusehende Heilbehandlung. Es beruht nicht auf einem nachvollziehbaren medizinischen Ansatz, wie die durch vielerlei Parameter beeinflussten und deshalb beliebig erscheinenden Ergebnisse der Messung des Hautwiderstands Aussagen über die bei Patienten vorhandenen Krankheitszustände erlauben sollten. Die private Krankenversicherung muss daher für solche Kosten nicht aufkommen. (jlp)
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