Praxis-Depesche 20/2007
Entschädigung für Mobbing
Wirft ein Ex-Arbeitnehmer dem früheren Arbeitgeber vor, er sei im Unternehmen „gemobbt“ worden und fordert Entschädigung für „psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit“, ist vom Gericht zu prüfen, ob es sich um systematisches Vorgehen von Kollegen und Vorgesetzten handelte, auch wenn mit dem Arbeitnehmer vertraglich eine Ausschlussfrist für Entschädigungsansprüche vereinbart wurde. (gri)
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