Praxis-Depesche 24/2004

Erhöhte Gebühren kurz begründen

Stellt ein Krankenhaus mehr als den 2,3fachen Gebührensatz in Rechnung, ist dafür zwar eine besondere Erklärung nötig; Stichworte reichen jedoch aus, weil der Patient nötigenfalls jederzeit genauere Erläuterungen des Krankenhauses nachfordern kann. (gri-bez)

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