Praxis-Depesche 16/2004

Erhöhten Gebührensatz begründen

Will ein Arzt bei einem Privatpatienten den 2,3-fachen Gebührensatz überschreiten, hat er dies besonders zu begründen. Hierfür reicht eine kurze stichwortartige Begründung aus. Die Rechnung muss nicht übermäßig mit detaillierten Ausführungen belastet werden. Hält der Patient die Begründung nicht für ausreichend, ist es seine Aufgabe, weitere Aufklärung vom Arzt einzufordern. (jlp)

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