Müdigkeit beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit
Praxis-Depesche 1/2024
Erhöhtes Unfallrisiko ab einer Schlafdauer von unter fünf Stunden
Übermüdung und Sekundenschlaf am Steuer stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar, das oft unterschätzt wird. Patient:innen mit Schlafstörungen oder mit sedativ wirkender Medikation sind vom Einnicken am Steuer besonders gefährdet. Ein Anhaltspunkt zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit ist die Schlafdauer in der vergangenen Nacht.
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