Praxis-Depesche 18/2005

"Erlaubnis" zur Psychotherapie einholen

Die PKV kann den Zuschuss zu den Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung beim Diplompsychologen von ihrer vorherigen schriftlichen Zusage abhängig machen - auch dann, wenn sie derartige Kosten bei niedergelassenen Ärzten ohne vorherige Anfrage ersetzt. (gri)

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x