Praxis-Depesche 22/2002

Erschöpfungszustand vor Reisebeginn

Eine schwere Erkrankung im Sinne der Reiserücktrittskostenversicherung muss mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Handelt es sich bei der Erkrankung um einen akuten psychophysischen Erschöpfungszustand, muss, wenn der Arzt dies anordnet, zusätzlich ein Facharzt für Psychiatrie aufgesucht werden, um abzuklären, ob eine schwere Erkrankung oder eine Konfliktsituation für die Beschwerden ursächlich ist. Unterlässt der Versicherungsnehmer diese Konsultation, braucht die Versicherung keine Schadenersatzleistungen zu erbringen. (jlp)

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