Praxis-Depesche 24/2004
Erstattung für Psychotherapie
Bedingungen einer PKV, die die Erstattung für Psychotherapie auf 30 Sitzungen pro Jahr beschränken, sind zulässig, weil damit das durchschnittliche Risiko solcher Behandlungen abgedeckt ist. Langzeittherapien können so gelegt werden, dass die Sitzungen über den Jahreswechsel auf einander folgen und damit vom Versicherungsschutz voll erfasst sind. (gri-bez)
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