Praxis-Depesche 21/2002
Fachgespräch in der Weiterbildung
Hat ein Arzt die reguläre Weiterbildungszeit zum Erwerb der Zusatzbezeichung "Physikalische Therapie" nicht durchlaufen, kann er den Nachweis führen, eine gleichwertige Weiterbildung zu besitzen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Weiterbildungsordnung im Falle der gleichwertigen Weiterbildung ein Fachgespräch zwingend vorsieht, während ein Fachgespräch bei regulärer Weiterbildung nur dann erfolgt, wenn Zweifel an der Eignung des Antragstellers bestehen. (jlp)
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