Praxis-Depesche 3/2001
Fahrerlaubnis für Krankenfahrstuhl
Jeder hat sie schon einmal gesehen, Fahrzeuge, die von gebrechlichen Menschen zur Erhöhung der eigenen Mobilität im Straßenverkehr benutzt werden.
Das Landgericht München hat hierzu nun entschieden, dass Kraftfahrzeuge, die den Eindruck eines kleinen Pkw erwecken, keine "Krankenfahrstühle" sind. Sie sind vielmehr einem Kraftfahrzeug gleichzusetzen. Wer also solche Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis. (jlp)
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