Praxis-Depesche 6/2007
Fahrlässiger Diagnosefehler
Ärztliche Diagnose-Irrtümer erlauben nicht den verlässlichen Schluss auf Fahrlässigkeit. Eine solche Annahme ist erst gerechtfertigt, wenn das diagnostische Ergebnis für einen gewissenhaften Arzt nicht mehr vertretbar erscheint. Umso weniger deuten Diagnoseirrtümer ohne weiteres auf grob fehlerhaftes Handeln hin. (jlp)
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