Praxis-Depesche 22/2005

Fahrverbot für besorgten Vater?

Eilt ein Vater zu einem Unfall mit seinem Kind mit "Down-Syndrom" und fährt dabei zu schnell, so handelt er nicht aus grobem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit, sondern aus Sorge um Leben oder Gesundheit des Kindes. Doch rechtfertigt nicht jeder Hilferuf eine solche Beurteilung, sondern nur dann, wenn die sofortige Hilfeleistung durch den Vater zwingend erforderlich ist. (jlp)

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