Notfall-Transporte in Besatzungsgebieten

Praxis-Depesche 15/2006

Fast ein Viertel trifft verspätet ein

Entsprechend der Genfer Konvention haben Zivilisten in Besatzungszonen das Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung. Ob dies eingehalten wird, untersuchte man stichprobenartig in der West Bank (Palästina).

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