Notfall-Transporte in Besatzungsgebieten
Praxis-Depesche 15/2006
Fast ein Viertel trifft verspätet ein
Entsprechend der Genfer Konvention haben Zivilisten in Besatzungszonen das Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung. Ob dies eingehalten wird, untersuchte man stichprobenartig in der West Bank (Palästina).
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