Praxis-Depesche 13/2002

Fehldiagnose durch Betriebsarzt

Zwischen dem Betriebsarzt und dem untersuchten Arbeitnehmer besteht kein Vertrags- oder vertragsähnliches Rechtsverhältnis. Führt eine Fehldiagnose des Betriebsarztes zu einer unberechtigten Kündigung des Arbeitnehmers, richten sich daraus entstandene Schadenersatzansprüche nur gegen den Arbeitgeber, nicht gegen den Betriebsarzt. (jlp)

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x