Praxis-Depesche 1/2005
Fehlende Aufklärung kam teuer
Bei einer kosmetischen Operation ohne jede medizinische Dringlichkeit reicht die Risiko-Aufklärung einer 23-jährigen fettleibigen Patientin, die seit dem 14. Lebensjahr die Pille nimmt und täglich mindestens zehn Zigaretten raucht, am Vorabend der Operation nicht aus - bei rechtzeitiger Information hätte diese mit dem Rauchen und der Einnahme der Pille aufhören und so ihr Risiko verringern können. Stirbt die Patientin nach dem Eingriff (Korrektur der Bauchdecke und Entfernung von Fettschürzen) aufgrund einer Fettembolie, so muss der Arzt zahlen (hier: 5000 Euro Schmerzensgeld zzgl. Beerdigungskosten). (gri-bez)
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