Praxis-Depesche 15/2005

Fixieren mit Augenmaß

Es liegt im Ermessen des Pflegepersonals, ob ein Heimbewohner fixiert werden muss, um ihn vor Stürzen zu bewahren, wobei auch das Grundrecht auf freie Fortbewegung zu berücksichtigen ist. Hat das Personal nach diesen Grundsätzen seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, muss das Heim nicht der privaten Krankenversicherung die nach einem Sturz entstandenen Kosten ersetzen. (gri-bez)

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