Praxis-Depesche 19/2007
Folgen eines Abrechnungsbetruges
Bei einem Arzt, der wiederholt Abrechnungsbetrug begangen hat, ist ein längerer Reifeprozess für die Wiedererlangung der Zuverlässigkeit erforderlich. An der Prognoseentscheidung ändert der Umstand nichts, dass der Arzt künftig ausschließlich als Privatarzt tätig werden will. Die durch die Approbation verliehene Berechtigung ist unteilbar und einschränkenden Nebenbestimmungen nicht zugänglich. (jlp)
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