Praxis-Depesche 4/2006
Fristgerechte Attestvorlage
Ein Arzt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seinen Patienten auf mögliche Ausschlussfristen bei einer Unfallversicherung hinzuweisen. Bedarf der Patient einer ärztlichen Bescheinigung, hat er in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass diese rechtzeitig vorliegt. (jlp)
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