Praxis-Depesche 7/2003

Für den Fehlschlag ist nicht der Patient verantwortlich

Für den Fehlschlag durch eine wissenschaftlich nicht erprobte Laserbehandlung (photorefraktive Keratektomie) muss der Augenarzt auch dann einstehen, wenn der Patient selbst auf diese Behandlung gedrängt hat; das gilt besonders dann, wenn der Arzt nach dem ersten Eingriff wegen Narbenbildung auf der Hornhaut noch mehrere Male eine Laserbehandlung durchführt und die Sehfähigkeit des Patienten am Schluss schlechter denn je ist. (gri-bez)

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