Praxis-Depesche 15/2005
Gefährdeter Versicherungsschutz
Ein Krankenhaus muss Patienten vor unverhältnismäßigen Belastungen bewahren, etwa rechtzeitig über die Ablehnung der Kostenübernahme durch die PKV und über die Möglichkeit informieren, einen Antrag auf Gewährung von Krankenhilfe zu stellen; das Gericht hat einem Patienten, der schon eine geraume Weile mit der Krankenversicherung Rechtsstreitigkeiten ausgetragen hatte und deshalb wusste, dass der Fortbestand des Versicherungsschutzes fraglich war, allerdings eine Mitschuld an der Belastung mit der Krankenhausrechnung gegeben und ihn zur Zahlung der Hälfte des Betrags verpflichtet. (gri-bez)
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