Praxis-Depesche 8/2008

Gegen Mobbing von oben kann man sich wehren

Hat ein leitender Angestellter selbst dem Geschäftsführer des Unternehmens Mobbing vorgeworfen und einen Brief seiner Ehefrau an Vorstand und Betriebsrat weitergeleitet, in dem diese über „menschenverachtendes Mobbing“ klagt, ist das kein Grund, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Einem Arbeitnehmer ist es erlaubt, sich im Konfliktfall an Betriebsrat oder Vorstand zu wenden. Das Verhalten Dritter (hier: der Ehefrau) kann ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden.

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