Praxis-Depesche 5/2007
Geld nur für niedergelassene Ärzte
Die in den Versicherungsbedingungen vorgesehene Beschränkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ärztliche Heilmaßnahmen durch einen niedergelassenen Arzt, die einen Risikoausschluss und keine Obliegenheit enthält, ist wirksam. Ein Arzt, der sich nicht mehr zur ärztlichen Versorgung anbietet, ist kein niedergelassener Arzt. Die Krankenversicherung ist damit nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Heilbehandlungskosten beim nicht niedergelassenen Arzt zu erstatten. (jlp)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.