Praxis-Depesche 11/2003
Gemeinschaftspraxis
Eine ärztliche Partnergesellschaft, die in das Partnerschaftsregister offiziell eingetragen ist, muss nicht ausdrücklich den Namen "Ärztepartnerschaft" führen, sondern kann sich auch weiterhin als "Gemeinschaftspraxis" bezeichnen. (jlp)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.