Praxis-Depesche 8/2001
Genehmigung eines zweiten Praxisschildes
Liegt eine Arztpraxis an zwei Straßen, vergleichbar mit einem Eckgrundstück, und ist der Zugang zur Praxis über beide Straßen möglich, dann besteht für die Patienten ein gesteigertes Informationsbedürfnis. Dieses wiederum rechtfertigt auch das Anbringen eines zweiten Praxisschildes. (jlp)
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