Praxis-Depesche 24/2003
Geschäft und Ehe trennen!
Ist die Geschäftsführerin einer Firma mit einem Arbeitnehmer verheiratet, darf sie das Arbeitsverhältnis des Mannes nach dem Scheitern der Ehe nicht kündigen; das Ende der privaten Beziehung hat nicht zwangsläufig negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. (gri)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.