Praxis-Depesche 22/2002

Geschenke von Senioren sind verboten

Abgesehen von "geringwertigen Aufmerksamkeiten" darf das Personal in Altenheimen keine Geschenke entgegennehmen und nichts von Heimbewohnern erben; dabei spielt es keine Rolle, welcher Tätigkeit der Begünstigte im Altenheim nachgeht - auch das Testament eines Heimbewohners zu Gunsten des Pförtners ist unwirksam. (gri)

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