Praxis-Depesche 2/2006

Geschwindigkeitsüber- schreitung durch Arzt

Selbst wenn ein Arzt auf dem Weg zu einem Notfallpatienten ist, darf er nicht sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen außer Acht lassen. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass ein medizinischer Notfall geeignet sein kann, eine Geschwindigkeits­überschreitung des herbeigerufenen Arztes zu rechtfertigen. Die Abwägung kann ergeben, dass dieser Verkehrsverstoß nicht als grobe Pflichtverletzung zu werten ist, sodass unter Umständen von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. (jlp)

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