Praxis-Depesche 2/2006
Geschwindigkeitsüber- schreitung durch Arzt
Selbst wenn ein Arzt auf dem Weg zu einem Notfallpatienten ist, darf er nicht sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen außer Acht lassen. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass ein medizinischer Notfall geeignet sein kann, eine Geschwindigkeitsüberschreitung des herbeigerufenen Arztes zu rechtfertigen. Die Abwägung kann ergeben, dass dieser Verkehrsverstoß nicht als grobe Pflichtverletzung zu werten ist, sodass unter Umständen von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. (jlp)
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