Praxis-Depesche 1/2005
Geschwindigkeitsüberschreitung bei Notfall
Überschreitet ein Arzt die zulässige Geschwindigkeit, so rechtfertigt dies nicht die Verhängung eines Fahrverbots, wenn er ausnahmsweise eine Geschwindigkeitsübertretung begeht, weil er einem Patienten zu Hilfe eilt. Der Arzt überschreitet nämlich die Verkehrsregeln in Erfüllung seiner ärztlichen Pflichten. Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn eine sofortige medizinische Behandlung zwingend erforderlich ist und / oder der Arzt vom Vorliegen einer solchen Gefahrenlage ausgehen darf. (jlp)
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