Praxis-Depesche 6/2001

Geschwülste müssen abgeklärt werden

Besteht im Bereich der Schläfe länger als vier Wochen eine Weichteilschwellung, muss deren Ursache durch NMR abgeklärt werden. Wäre so ein Fibrosarkom früher entdeckt worden und der Heilungsverlauf dann evtl. günstiger gewesen, kehrt sich die Beweislast zugunsten des Patienten um, weil das Unterlassen als grober Behandlungsfehler einzustufen ist. Nachdem der Patient infolge des Behandlungsfehlers ein Auge verloren hatte, sprach ihm das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 50 000 zu. (jlp)

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