Praxis-Depesche 18/2003

Gesunde Matratze wird nicht erstattet

Sind im Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung "bandscheibengerechte Matratzen" nicht gesondert aufgeführt, so muss die Krankenkasse die Kosten ihrem Versicherungsnehmer auch nicht ersetzen. Eine solche Matratze fällt auch nicht unter den Begriff "orthopädisches Hilfsmittel", auch dann, wenn der Arzt mittels Attest eine solche Matratze für wünschenswert erklärt. (jlp)

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