Praxis-Depesche 21/2003

Grenzen der Aufklärungspflicht

Für einen Kinderarzt besteht keine Verpflichtung, im Rahmen einer Keuchhustenimpfung mit PertussisGanzkeimvakzine über das Risiko eines zerebralen Krampfanfallsleidens aufzuklären, weil es sich hierbei um eine nicht spezifische und nur äußerst seltene Komplikation handelt. (jlp)

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