Praxis-Depesche 7/2003

Grenzen der Beratungspflicht

Grundsätzlich ist der Facharzt, an den der Patient vom Hausarzt wegen einer zur Diagnose erforderlichen Untersuchung überwiesen wird, nicht zur umfassenden Beratung verpflichtet, wenn der überweisende Arzt weiterhin die Behandlung führt. (jlp)

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