Praxis-Depesche 5/2001
Großes Kind - großes Risiko
Wird bei der Ultraschall-Untersuchung ein voraussichtliches Geburtsgewicht des Kindes von "4000 g, eher mehr" ermittelt, so resultiert hieraus nicht ohne weiteres eine Pflicht zur Aufklärung der Mutter über die Möglichkeit der Schnittentbindung als Behandlungsalternative zur vaginalen Geburt. Die Schmerzensgeldklage des Kindes und der Kindsmutter gegen den Arzt wurde daher abgewiesen. (jlp)
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