Praxis-Depesche 20/2003
Grund für Reise-Rücktritt belegen
Ein Versicherungsnehmer, der wegen "unerwartet schwerer Krankheit" Geld von der Reiserücktrittskosten-Versicherung fordert, muss dies belegen - aber nicht allein durch die Zeugenaussage einer Verwandten. (gri)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.