Praxis-Depesche 8/2004

Haftung für Diagnosefehler?

Irrtümer bei der Diagnosestellung sind häufig, aber oft nicht die Folge eines vorwerfbaren Versehens des Arztes, für das er haften müsste. Die Symptome einer Erkrankung sind nämlich nicht immer eindeutig. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der vielfachen technischen Hilfsmittel, die zur Verfügung stehen. (jlp)

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