Praxis-Depesche 9/2002
Haftung für Impotenz
Vor einer Wirbelsäulenoperation (Laserbehandlung) muss der Arzt darüber aufklären, dass bei derartigen Eingriffen immer das Risiko der Impotenz für den Patienten besteht; verwirklicht sich dieses Risiko, ohne dass der Arzt den Patienten vorher darüber unterrichtet hat, muss der Mediziner für sämtliche Folgen des Eingriffs haften. (gri/bez)
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