Praxis-Depesche 13/2005
Haftungsfolgen bei fehlender Aufklärung
Hat ein Arzt den Patienten vor einer Bandscheibenoperation nicht über das Grundrisiko einer möglichen Querschnittslähmung aufgeklärt, so haftet der Arzt gegenüber dem Patienten auch dann, wenn sich zwar dieses Grundrisiko nicht verwirklicht, wohl aber ein weiteres Risiko, nämlich das der Peronäusparese (Fußheberschwäche), über das der Arzt als Nebenrisiko eigentlich nicht gesondert den Patienten hätte aufklären müssen, eingestellt hat. (jlp)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.