Praxis-Depesche 22/2002
Haschischkonsum im Straßenverkehr
Sind hinreichend konkrete tatsächliche Verdachtsmomente festzustellen, dass jemand während der Teilnahme am Straßenverkehr Cannabis konsumiert, bestehen keine rechtlichen Bedenken, ihn einer Fahreignungsprüfung zu unterziehen. Diese kann auch die Anforderung eines fachärztlichen Gutachtens auf der Grundlage eines Drogenscreenings umfassen. (jlp)
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