Praxis-Depesche 16/2004
Heilbehandlung eines unfruchtbaren Mannes
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen in der PKV gehören auch die Kosten einer wegen der Unfruchtbarkeit des versicherten Mannes vorgenommenen homologen In-vitro-Fertilisation (extrakorporale Befruchtung). Insoweit dient die Gesamtheit der ärztlichen Maßnahmen der Linderung der Krankheit des Versicherten und stellt daher eine Heilbehandlung des Mannes dar. (jlp)
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