Praxis-Depesche 22/2005

Heimbewohner und Eheführung

Lebt der Ehemann wegen Alzheimer-Demenz im Heim, so ist seine Rente nicht auf die Arbeitslosenhilfe der Frau anzurechnen. Voraussetzung hierfür wäre, dass tatsächlich eine "Ehe geführt wird", eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dies kann ein Alzheimer-Patient im Endstadium nicht. (gri)

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x