Praxis-Depesche 11/2005

Heimliche Vaterschafts-Tests

Hat ein Mann die Vaterschaft für ein nichteheliches Kind anerkannt und will diese später anfechten, muss er konkrete Umstände vortragen, die objektiv geeignet sind, Zweifel an der eigenen Vaterschaft zu wecken; auf eine heimliche DNA-Analyse kann ein solcher Verdacht nach derzeitigem Recht nicht gestützt werden. (gri)

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