Praxis-Depesche 8/2002

Herausgabe von Röntgenaufnahmen

Ein Patient hat das Recht, die Vorlegung von Original-Röntgenaufnahmen zur Einsichtnahme bei einer Person seines Vertrauens, die im Hinblick auf ihre Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege eine besondere Zuverlässigkeitsgewähr bietet, zu verlangen. Dies ist begründet, um gegebenenfalls eine ärztliche Fehlbehandlung beweisen zu können. Nach sechs Monaten sind die Röntgenbilder allerdings wieder zurückzugeben. (jlp) Oberlandesgericht München, Az.: 1 U 6107/00

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x