Praxis-Depesche 3/2006

Herointod ist kein Unfall

Injiziert sich ein Heroinsüchtiger ein Rauschmittel, so stellt dies kein Unfall dar. Dies auch dann nicht, wenn der Betroffene hierbei stirbt. Der mit dem Willen des Versicherten vorgenommenen Injektion eines Rauschmittels fehlt das mit dem Unfallbegriff verbundene Element des Unerwarteten, Überraschenden und Unentrinnbaren. (jlp)

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