Praxis-Depesche 24/2002

Herzinfarkt-Symptome abklären

Bei Patienten, die sich erstmalig mit Brustschmerzen vorstellen, ist das Schreiben von EKG und die Bestimmung von Infarktparametern unabhängig vom Alter der Patienten zu fordern. Die Ausschlussdiagnostik darf nur unterlassen werden, wenn ein Infarkt äußerst unwahrscheinlich ist. Unterlässt der behandelnde Arzt diese Voruntersuchungen, haftet er für die Folgen eines Herzinfarktes. Das Gericht sprach im gegebenen Fall dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von rund 38 000 Euro zu. (jlp)

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