Praxis-Depesche 21/2002
Hippotherapie ist anerkannte Methode
Verordnet ein Arzt einem behinderten Kind eine Krankengymnastik oder Bewegungstherapie, so fallen diese Kosten unter die Krankenheilbehandlungskosten im beamtenrechtlichen Beihilfeverfahren. Dabei ist therapeutisches Reiten ebenfalls unterstützungswürdig. Es handelt sich um eine spezielle Reittherapie, bei der unter Anleitung die passive Anpassung des Patienten an die Schwingungen des Rückens des im Schritt gehenden Pferdes als physiotherapeutische Behandlungsmethode zur Therapie von bewegungsgestörten Kindern oder Erwachsenen genutzt wird. (jlp)
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